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Ausbildungsversicherung

Ausbildungsversicherung

Ausbildungsversicherung

Finanzielle Starthilfe für Studium, Wohnung und Beruf
Die Ausbildungszeiten des eigenen Nachwuchses haben sich in der Vergangenheit deutlich verlängert. Nach dem Abitur geht es selten direkt in die Berufsausbildung. Ein freiwilliges soziales Jahr, Auslandsreisen und Praktika sollen zunächst den eigenen Horizont erweitern, um eine klare Sicht auf den beruflichen Werdegang zu gewinnen. Oft schließt sich an diese Erkenntnis dann noch ein Studium an, um die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zu erhalten.

Dieser Werdegang muss finanziert werden. Laut offiziellen Zahlen verschlingt ein Studium (inkl. Gebühren, Wohn- und Lebenserhaltungskosten etc.) über sechs Semester mit Bachelor-Abschluss über 50.000 Euro. Nebenjobs helfen, kosten aber wertvolle Zeit, die die Studienzeit oftmals verlängert. BaFöG unterstützt ebenfalls, steht aber nicht jedem zu und muss später in Teilen zurückgezahlt werden.

Ausbildung rechtzeitig finanzieren
Die clevere Alternative, den Nachwuchs zu unterstützen, ist eine Ausbildungsversicherung. Mit kleinen Beiträgen können Eltern oder auch Großeltern schon früh beginnen, ihrem Nachwuchs Freiheiten in der Ausbildung zu verschaffen. Sie sparen in einen Versicherungsvertrag, der am Laufzeitende (meist zur Volljährigkeit oder Ausbildungsbeginn) eine feste Summe auszahlt. Je nach Flexibilität des Produkts kann neben einer Einmalsumme auch eine monatliche Auszahlung vereinbart werden, die dann den Lebensunterhalt finanziert.

Im Ernstfall zahlt der Versicherer die Beiträge 
Meist übernehmen Eltern oder Großeltern die Beiträge, um den Nachwuchs beim Berufseinstieg zu unterstützen. Verstirbt das Kind, kann eine andere Person begünstigt werden. Stirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, übernimmt der Versicherer die Beiträge, so dass die Ausbildung des Kindes sichergestellt bleibt. 

Fakten zur Ausbildungsversicherung

  • muss nicht zurückgezahlt werden (im Gegensatz zu BaFöG)
  • Einkommensmöglichkeit für Studenten ohne BaFöG-Anspruch
  • nicht zweckgebunden (Summe kann frei verwendet werden, z.B. erste eigene Wohnung)
  • Todesfallschutz integrierbar
  • flexible Möglichkeit der einmaligen oder monatlichen Auszahlung

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